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Gemeinsames Lernen von Schüler*innen mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Allgemeinen Schulen ist laut Schulgesetz NRW (9. SchrÄG) der Regelfall. Dies hat weitreichende Konsequenzen für unser pädagogisches Handeln und soll einmal in den Leitgedanken zum Gemeinsamen Lernen in der Gilden-Europa-Schule zusammengefasst werden.

 

 

 

Leitgedanken zum Gemeinsamen Lernen in der Gilden-Europa-Grundschule

 

Im Gemeinsamen Lernen werden Unterricht und Erziehung aller Schüler*innen gemeinsam von allen am Inklusionsprozess verantwortet. Folgende Grundsätze bestimmen die Grundhaltung von Schulleitung, Lehrkräften und Mitarbeiter*innen unserer Schule: