Datenschutz

Wir gehen sorgsam und sorgfältig mit Ihren personenbezogenen Daten um. Bitte informieren Sie die Klassenlehrerin oder Frau Wilms umgehend, wenn Daten besonderer Geheimhaltung bedürfen.

Auf unserer Homepage und in Zeitungen berichten wir von unseren Schulveranstaltungen, von Ausflügen, von Erfolgen der Kinder und vielem mehr. Wir veröffentlichen Texte und Fotos, auf denen auch Ihr Kind zu sehen sein kann.

Dazu benötigen wir die ausdrückliche Einwilligung zur Veröffentlichung von personenbezogenen Daten und Fotos Ihres Kindes. Falls noch nicht geschehen, füllen Sie die Einwilligung bitte aus und geben Sie es Ihrem Kind mit in die Schule.

Unsere Homepage lebt von den vielen Fotos, die einen Einblick in unsere Klassen, unsere Arbeit und unsere vielen Aktivitäten bieten. Wir möchten aber auf jeden Fall verhindern, dass sich jemand in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht. Unsere Homepage sollten Sie sich daher regelmäßig ansehen. Falls Sie ein Foto entdecken, mit dem wir Ihre Rechte versehentlich verletzt haben, schreiben Sie eine E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und teilen Sie dies mit. Das Bild wird so bald wie möglich entfernt.



Sie filmen und fotografieren gerne jede besondere Aktivität Ihres Kindes. Das geht vielen Eltern so, aber es gibt auch die Eltern, Kinder und Mitarbeiter der Schule, die nicht fotografiert und gefilmt werden möchten. Auf diese müssen wir achten. Daher gilt: Filmen und fotografieren Sie nur, wenn es ausdrücklich erlaubt ist!!! Beachten Sie die Schilder und fragen Sie jemanden vom Schulteam, wenn Sie sich nicht sicher sind.

Bei vielen Veranstaltungen filmen wir. Sie finden viele Bilder hier auf unserer Homepage auch noch später im Archiv.

 

 

Einwilligung in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten und Fotos von Schülerinnen und Schülern

 

 

(Name, Vorname, Geburtsdatum und Klasse der Schülerin / des Schülers)

 

 

Hiermit willige ich / willigen wir in die Veröffentlich von personenbezogenen Daten einschließlich Fotos der oben bezeichneten Person in folgenden Medien ein: (Bitte ankreuzen!)

 

Vorname d. Kindes

 

örtliche Tagespresse

 

World Wide Web (Internet) unter der Homepage der Schule www.gildenschule.de

Siehe hierzu den Hinweis unten!

□ Fotos

□ Personenbezogene Daten

Bei Nichteinwilligung geben Sie bitte das Formular lediglich mit Name, Geb.-Datum und Klasse des Schülers/der Schülerin und Ihrer Unterschrift (ansonsten unausgefüllt) an die Klassenlehrerin zurück.

Die Rechteeinräumung an den Fotos erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist. Fotos werden in Einzelfällen mit Vornamen versehen; ansonsten werden den Fotos keine Namensangaben beigefügt. Ton-, Video- und Filmaufnahmen sind von dieser Einwilligung nicht umfasst.

Die Einwilligung ist jederzeit schriftlich bei der Schulleiterin widerruflich. Bei Druckwerken ist die Einwilligung nicht mehr widerruflich, sobald der Druckauftrag erteilt ist. Wird die Einwilligung nicht widerrufen, gilt sie bis zum Ende des Schulbesuchs.

Die Einwilligung ist freiwillig. Aus der Nichterteilung oder dem Widerruf der Einwilligung entstehen keine Nachteile.

 

(Ort, Datum)

 

_____________________________

(Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten)

 

Veröffentlichungen im Internet / Datenschutzrechtlicher Hinweis:

Bei der Veröffentlich im Internet können die personenbezogenen Daten (einschließlich Fotos) weltweit abgerufen und gespeichert werden. Die Daten können damit etwa auch über so genannte „Suchmaschinen“ aufgefunden werden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen oder Unternehmen die Daten mit weiteren im Internet verfügbaren personenbezogenen Daten verknüpfen und damit ein Persönlichkeitsprofil erstellen, die Daten verändern oder zu anderen Zwecken verwenden.



Beurlaubung



Es gibt Tage, an denen Sie Ihr Kind nicht in die Schule gehen lassen können oder wollen. Dazu gehören religiöse Feiertage außerhalb der christlich vorgegebenen Feste (z.B. ein Tag des Opferfestes), Sterbefälle, Hochzeiten, aber auch Jugendfahrten mit Vereinen oder ähnliches. In diesen Fällen müssen Sie vorher einen Antrag auf Beurlaubung stellen.

Beispiel:

Liebe Frau ____(Name der Klassenlehrerin)_______,

ich bitte Sie mein Kind ______(Name des Kindes)_____ an den Tagen______(Datum der Fehltage)________ zu beurlauben, weil ______(Grund)__________________________________________.

Mit freundlichen Grüßen

(Ihr Name und Ihre Unterschrift)



Wollen Sie Ihr Kind direkt vor oder nach den Ferien beurlauben lassen oder sind es mehr als zwei Tage, müssen Sie bei Frau Wilms im Sekretariat einen Beurlaubungsantrag ausfüllen und Belege für die Notwendigkeit mitbringen. Die Schulleiterin Frau Volkmer muss die Beurlaubung bewilligen. Das darf sie nur aus sehr wichtigen Gründen, z.B. einem Sterbefall, tun.



Aufsicht

Immer eine viertel Stunde vor Unterrichtsbeginn wird auf dem Schulhof Aufsicht geführt: ab 8.00 Uhr vor dem Regelschulbeginn, ab 8.30 Uhr vor dem Schwimmunterricht und ab 8.45 Uhr vor Beginn der 2.Stunde

In den Pausen (9.50 – 10.15Uhr und 11.50 – 12.05Uhr) führen immer zwei Lehrkräfte Aufsicht auf dem Schulhof. Sie werden von Integrationskräften und den „Pausenengeln“ (ausgebildete Schülerinnen und Schüler aus dem 4. Schuljahr) unterstützt:

Pausenengel
Pausenengel Pausenengel
Pausenengel
Pausenengel Pausenengel
Pausenengel
Pausenengel Pausenengel
Pausenengel
Pausenengel Pausenengel
Pausenengel
Pausenengel Pausenengel
Pausenengel
Pausenengel Pausenengel
Pausenengel
Pausenengel Pausenengel
Pausenengel
Pausenengel Pausenengel
Pausenengel
Pausenengel Pausenengel

In den Regenpausen halten sich die Kinder in ihren Klassenräumen auf. Wenn die Klassenlehrerin nicht ebenfalls im Raum ist, finden die Kinder Unterstützung von einer Lehrkraft im Flur. Jeweils eine Lehrkraft hält sich an einem Aufgang auf.

Nach dem Unterricht können Ihre Kinder bis um 14.00 Uhr mindestens eine Lehrerkraft in der Verwaltung antreffen, die ihnen bei Problemen hilft.

Die OGS-Mitarbeiter*innen sind bis 16.00Uhr anzutreffen und ansprechbar.

 

Schulvertrag



Zum Schuljahr 2018/2019 hat die gesamte Schulgemeinde einen Schulvertrag verabschiedet, der von allen Beteiligten unterschrieben wird. Wir alle sind gemeinsam für den Schulfrieden, also für den ungestörten Unterricht und für ein friedvolles Miteinander verantwortlich. Bitte lesen Sie die Erziehungsberechtigten-Vereinbarung und den Vertrag. Sie bekommen diesen Vertrag zur Einschulung und werden gebeten ihn zu unterschreiben. Die Klassenregeln werden immer gemeinsam mit den Kindern erarbeitet und die Schulregeln werden Ihrem Kind im Unterricht erläutert. Danach wird auch Ihr Kind den Vertrag unterschreiben können. Eine Kopie mit allen Unterschriften bekommen Sie zurück und das Original verbleibt in der Schülerakte.

 

Krankheit

Ist Ihr Kind krank, rufen Sie in der Schule unter der Rufnummer 28 67 29 30 an! Mittwochs und freitags ist das Sekretariat nicht besetzt und Sie müssen auf den Anrufbeantworter sprechen. Ist Ihr Kind in der OGS, dann informieren Sie zudem noch unter 28 67 29 36 das OGS-Team. Am ersten Tag, wenn Ihr Kind wieder in der Schule ist, geben Sie ihm eine schriftliche Entschuldigung mit oder schreiben diese in das Mitteilungsheft.

Beispiel:

Liebe Frau ____(Name der Klassenlehrerin)_______,

mein Kind ______(Name des Kindes)_____ war krank. Bitte entschuldigen Sie das Fehlen meines Kindes an den Tagen______(Datum der Fehltage)________.

Mit freundlichen Grüßen

(Ihr Name und Ihre Unterschrift)



Hat Ihr Kind eine ansteckende Krankheit –vgl. das Infektionsschutzgesetz- darf Ihr Kind erst wieder in die Schule, wenn der Arzt eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt hat. Diese bringt Ihr Kind der Lehrerin mit.

Ist Ihr Kind direkt vor oder direkt nach den Ferien erkrankt, gehen Sie mit ihm zum Arzt und legen uns ein ärztliches Attest vor.



Gemeinsames Lernen von Schüler*innen mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Allgemeinen Schulen ist laut Schulgesetz NRW (9. SchrÄG) der Regelfall. Dies hat weitreichende Konsequenzen für unser pädagogisches Handeln und soll einmal in den Leitgedanken zum Gemeinsamen Lernen in der Gilden-Europa-Schule zusammengefasst werden.

 

 

 

Leitgedanken zum Gemeinsamen Lernen in der Gilden-Europa-Grundschule

 

Im Gemeinsamen Lernen werden Unterricht und Erziehung aller Schüler*innen gemeinsam von allen am Inklusionsprozess verantwortet. Folgende Grundsätze bestimmen die Grundhaltung von Schulleitung, Lehrkräften und Mitarbeiter*innen unserer Schule:

 

  • Jedes Kind ist an unserer Schule willkommen.

 

  • Jedes Kind ist eine eigenständige Persönlichkeit mit einer eigenen individuellen Lebenswirklichkeit.

 

  • Jedes Kind hat das Recht auf eine Schule, in der es bestmöglich, seinen Fähigkeiten, Begabungen und Lernvoraussetzungen entsprechend, lernen kann.

 

  • Gemeinsames Lernen ist ein Grundrecht von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf.

 

  • Alle am Schulleben beteiligten profitieren von der Heterogenität und werden in ihrer sozialen Entwicklung gefördert.

 

  • Bei auftretenden Schwierigkeiten erkennen wir unsere Grenzen bezüglich unserer Kompetenzen an und wenden uns an professionelle außerschulische Kooperationspartner.

 

 

 

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