Gemeinsames Lernen von Schüler*innen mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Allgemeinen Schulen ist laut Schulgesetz NRW (9. SchrÄG) der Regelfall. Dies hat weitreichende Konsequenzen für unser pädagogisches Handeln und soll einmal in den Leitgedanken zum Gemeinsamen Lernen in der Gilden-Europa-Schule zusammengefasst werden.

 

 

 

Leitgedanken zum Gemeinsamen Lernen in der Gilden-Europa-Grundschule

 

Im Gemeinsamen Lernen werden Unterricht und Erziehung aller Schüler*innen gemeinsam von allen am Inklusionsprozess verantwortet. Folgende Grundsätze bestimmen die Grundhaltung von Schulleitung, Lehrkräften und Mitarbeiter*innen unserer Schule:

 

  • Jedes Kind ist an unserer Schule willkommen.

 

  • Jedes Kind ist eine eigenständige Persönlichkeit mit einer eigenen individuellen Lebenswirklichkeit.

 

  • Jedes Kind hat das Recht auf eine Schule, in der es bestmöglich, seinen Fähigkeiten, Begabungen und Lernvoraussetzungen entsprechend, lernen kann.

 

  • Gemeinsames Lernen ist ein Grundrecht von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf.

 

  • Alle am Schulleben beteiligten profitieren von der Heterogenität und werden in ihrer sozialen Entwicklung gefördert.

 

  • Bei auftretenden Schwierigkeiten erkennen wir unsere Grenzen bezüglich unserer Kompetenzen an und wenden uns an professionelle außerschulische Kooperationspartner.